Ladegeld (loading fee)

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Die für das Einladen (Befrachten; freight a vessel; Stauen; dann auch Staugeld [stowage] genannt) oder Ausladen (Entleeren, Löschen; discharge, unload) von Gütern im Hafen oder auch an Land zu entrichtende Zahlung. – Seeschiffe benötigten zum Auslaufen früher ein hafenbehördliches Stauer-Attest (certificate of stowage). Darin wird auch gegenüber der Versicherung bescheinigt, dass das Ladegut durch fachkundige Leute (Stauer; stevedores) befrachtet wurde. – Siehe Abfertigungsgeld, Auseisunggeld, Furtgeld, Kaigeld, Kapplaken, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Reedergeld, Schleusengeld, Sperrfrachtgeld, Umladegeld, Verladegeld, Verpakkungsgeld, Wartegeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Ladegeld (loading fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ladegeld-loading-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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