Ladegeld (loading fee)
Die für das Einladen (Befrachten; freight a vessel; Stauen; dann auch Staugeld [stowage] genannt) oder Ausladen (Entleeren, Löschen; discharge, unload) von Gütern im Hafen oder auch an Land zu entrichtende Zahlung. – Seeschiffe benötigten zum Auslaufen früher ein hafenbehördliches Stauer-Attest (certificate of stowage). Darin wird auch gegenüber der Versicherung bescheinigt, dass das Ladegut durch fachkundige Leute (Stauer; stevedores) befrachtet wurde. – Siehe Abfertigungsgeld, Auseisunggeld, Furtgeld, Kaigeld, Kapplaken, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Reedergeld, Schleusengeld, Sperrfrachtgeld, Umladegeld, Verladegeld, Verpakkungsgeld, Wartegeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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