Fair Value, FV. (so auch im Deutschen gesagt, seltener beizulegender Zeitwert aber immer öfters auch Fairer Wert)

Wenn nicht anders definiert der Betrag, zu dem ein Vermögenswert im Geschäftsverkehr zwischen – sachkundigen (informed), – vertragswilligen und – voneinander unabhängigen Geschäftspartnern – unter Marktbedingungen (in a free markte situation) getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte
(CONJUNCTIVUS POTENTIALIS). – Ausgenommen sind Geschäfte im Rahmen eines Zwangsverkaufs (compulsory sale) oder einer Notabwicklung (distressed sale). – Liegen für ein Finanzinstrument notierte Preise auf einem aktiven Markt vor, so ist der dort ermittelte Preis als Fair Value zu betrachten. Eine Notierung an einem aktiven Markt setzt veröffentlichte Preise an einer Börse, von Händlern, Brokern, Branchengruppen, PreisServiceagenturen (pricing services) oder Aufsichtsbehörden voraus, die leicht und regelmässig (regularly and steadily) zu erhalten sind. Vorausgesetzt ist ferner, dass diese Preise Marktbedingungen abbilden: einen Austausch wie unter unabhängigen Dritten. Im so definierten Sinn ist der WV mithin als Marktwert oder als Verkehrswert zu begreifen und wird auch im Zuge der IAS (39.9) so verwendet. – Freilich wirft das im einzelnen vielfältige und in der Fachliteratur weitläufig erörterte Probleme auf, je nachdem, um welchen Vermögensgegenstand – etwa: Immobilien, Kapitalstock, immaterielle Vermögenswerte, Finanzinstrumente – es sich handelt. – Bei illiquiden, funktionsgestörten Märkten wie im Gefolge der Subprime-Krise kehrt sich die in guten Jahren nach oben weisende Marktwerttendenz häufig rasch um. Sie führt diesfalls zu Beschleunigungswellen nach unten, und zwar nach dem Muster: fallende Preise, steigende Wertberichtigungen, erforderliche Notverkäufe und weiter fallende Preise. – Im Frühjahr 2011 wurde mit IFRS 13 versucht, eine einheitliche, auch die US-amerikanischen Bestimmungen einschliessende Definition und Berechnung des FV zu erreichen. Wichtig ist, dass mit Blick auf die Lehren aus der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise, IFRS 13 die Kalkulation des FV auch dann festlegt, wenn die Märkte nicht liquide sind und der FV mit Hilfe von Modellen errechnet werden muss. – Siehe Ansteckungswirkungen, Audit, Bewertbarkeit, Bewertung, Darstellung, glaubwürdige, Full Fair Value-Standard, Inventarwert, Kombinationseffekt, Liebhaberwert, Mark-to-Model-Ansatz, Markt, aktiver, Marktwert, Prozyklizität, Regelgegründet, Transparenz, Vermögenswert, eingebundener, Zeitwert, Zeitwertbilanzierung. – Vgl. Jahresbericht 2005, der BaFin, S. 56 f. (zur Fair Value Option bei IAS 39), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 57 (Bewertungsfragen bei den Verbindlichkeiten einer Versicherung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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