Verkehrswert (market value, sales value, commercial value, current market price)
In erster Linie in Zusammenhang mit Immobilien gebraucht. Man versteht darunter jenen Preis, welcher – zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, – im Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, – der übrigen Beschaffenheit sowie – der Lage der Immobilie bzw. des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung zu erzielen wäre. Damit ist der Verkehrswert einer Immobilie dem Marktwert gleichzusetzen. Bei der Novellierung des Baugesetzbuches 2004 wurde dies in § 194 BauGB auch ausdrücklich festgestellt. – Siehe Bewertung, Fair Value, Inventarwert, Marktwert, Mark-to-Model-Ansatz, Netto-Inventarwert, Zeitwert.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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