Cashback im Einzelhandel

Cashback bezeichnet hier die Möglichkeit, bei einem Bezahlvorgang im Einzelhandel zusätzlich Bargeld abzuheben. Die Ladenkasse übernimmt damit eine Funktion der Bargeldversorgung, ohne dass ein gesonderter Gang zum Geldautomaten oder Bankschalter erforderlich ist. Für die Abgrenzung zum Banknoten-Recycling ist wesentlich, dass im Rahmen von Cashback ausgezahlte Banknoten zuvor nicht eigens auf Echtheit und Umlauffähigkeit geprüft werden müssen. Steigende Cashback-Umsätze können den Bargeldkreislauf verändern, ersetzen nach dem Bericht aber nur einen Teil rückläufiger Ein- und Auszahlungen bei der Zentralbank.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – März 2026 , 26.03.2026 , PDF-S. 38. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/988542/referenceDoc/5895ae7b0fe2b871ce74372e4895eede.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Cashback im Einzelhandel“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/cashback-im-einzelhandel/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com