Bargeldakzeptanz bezeichnet die Möglichkeit, eine Zahlung in einer konkreten Situation mit Banknoten oder Münzen zu leisten. Der Bericht misst sie danach, ob zum Zeitpunkt eines Testkaufs tatsächlich bar bezahlt werden konnte. Auch eine nur vorübergehende Ablehnung, etwa wegen fehlenden Wechselgelds, einer defekten Kasse oder einer geschlossenen personalbesetzten Kasse, gilt dabei als Nichtakzeptanz, weil sie die aktuelle Wahlfreiheit des Zahlenden einschränkt. Die Kennzahl hängt daher von Untersuchungszeitpunkt, Branchenabgrenzung, Vertriebskanal und Erhebungsmethode ab.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Dezember 2025 , 19.12.2025 , PDF-S. 83. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/972182/referenceDoc/d70e8cdb2d630a96b850f13261ba44c5.