Anzugsgeld (arrival fee, reception fee)

Eine in früherer Zeit erhobene Abgabe in Bargeld von Personen, die sich innert einer (Stadt)Gemeinde oder eines Territoriums als Zuzügler niederlassen wollten, auch Anmanngeld, Annehmungsgeld, Ansässengeld, Bürgergeld, Einstandsgeld, Einzugsgeld, Nachbargeld, Rezeptionsgeld und Sitzgeld genannt. – Die jeweilige Kirchengemeinde forderte darüber hinaus manchmal von den Zugereisten auch ein Kirchgeld. – Siehe Abzugsgeld, Ärariengeld, Dienstgeld, Dispensationsgeld, Einstandsgeld, Kirchgeld, Platzgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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