Anzugsgeld (arrival fee, reception fee)

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Eine in früherer Zeit erhobene Abgabe in Bargeld von Personen, die sich innert einer (Stadt)Gemeinde oder eines Territoriums als Zuzügler niederlassen wollten, auch Anmanngeld, Annehmungsgeld, Ansässengeld, Bürgergeld, Einstandsgeld, Einzugsgeld, Nachbargeld, Rezeptionsgeld und Sitzgeld genannt. – Die jeweilige Kirchengemeinde forderte darüber hinaus manchmal von den Zugereisten auch ein Kirchgeld. – Siehe Abzugsgeld, Ärariengeld, Dienstgeld, Dispensationsgeld, Einstandsgeld, Kirchgeld, Platzgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Anzugsgeld (arrival fee, reception fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/anzugsgeld-arrival-fee-reception-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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