Annehmungsgeld (admission charge)

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Eine in früherer Zeit erhobene Abgabe von Personen, die sich innert einer (Stadt)Gemeinde oder eines Territoriums auf Dauer niederlassen wollten. – Gebühr bei der Aufnahme eines neuen Gesellen in eine Zunft, auch Brudergeld, Heischgeld und Heischungsgeld (Heischung = hier: Aufnahme in eine Zunft) genannt. Die Höhe des Beitrags wurde in der Regel fallweise von der Zunftversammlung, manchenorts auch allein vom Zunftmeister (= Phylarch, Ältermann, Ammeister, Vorgeher; master of the guild) festgesetzt. – Siehe Abzugsgeld, Anzugsgeld, Aufleggeld, Fahnengeld, Innungsgeld, Pfeffergeld, Zunftgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Annehmungsgeld (admission charge)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/annehmungsgeld-admission-charge/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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