Annehmungsgeld (admission charge)

Eine in früherer Zeit erhobene Abgabe von Personen, die sich innert einer (Stadt)Gemeinde oder eines Territoriums auf Dauer niederlassen wollten. – Gebühr bei der Aufnahme eines neuen Gesellen in eine Zunft, auch Brudergeld, Heischgeld und Heischungsgeld (Heischung = hier: Aufnahme in eine Zunft) genannt. Die Höhe des Beitrags wurde in der Regel fallweise von der Zunftversammlung, manchenorts auch allein vom Zunftmeister (= Phylarch, Ältermann, Ammeister, Vorgeher; master of the guild) festgesetzt. – Siehe Abzugsgeld, Anzugsgeld, Aufleggeld, Fahnengeld, Innungsgeld, Pfeffergeld, Zunftgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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