Announcement (so auch oft im Deutschen gesagt)
Wenn nicht anders definiert, auf dem Finanzmarkt allgemein die Ankündigung eines neuartigen Finanzprodukts.– Im besonderen auch die Bekanntgabe eines in Errichtung befindlichen Fonds (Subfonds, Anteilklasse) einer Kapitalverwaltungsgesellschaft; oft mit dem Angebot an die Anleger, in diesen neu angelegten Fonds ganz oder teilweise und dann in der Regel ohne Switchgebühr (switch fee: the scheduled payment when an investor changes from one subfund to another) zu wechseln. – Siehe Fondsfusionen, Switcher.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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