Wenn nicht anders definiert, auf dem Finanzmarkt allgemein die Ankündigung eines neuartigen Finanzprodukts.– Im besonderen auch die Bekanntgabe eines in Errichtung befindlichen Fonds (Subfonds, Anteilklasse) einer Kapitalverwaltungsgesellschaft; oft mit dem Angebot an die Anleger, in diesen neu angelegten Fonds ganz oder teilweise und dann in der Regel ohne Switchgebühr (switch fee: the scheduled payment when an investor changes from one subfund to another) zu wechseln. – Siehe Fondsfusionen, Switcher.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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