Umbrella-Fonds seltener verbundener Fonds (umbrella fund)
Fondsgebilde, das sich aus mehreren Subfonds (Teilfonds, Unterfonds, Anteilsklassen; parts of full fund that are available for investing) zusammensetzt. Die Gesamtheit der Subfonds bildet eine juristische Einheit (umbrella; Umbrella). Dadurch ist für diesen lediglich ein einziges Zulassungsverfahren notwendig. In der Regel können die Anleger kommissionsfrei von einem Subfonds zu einem anderen der Unterfonds der Kapitalverwaltungsgesellschaft wechseln.
– Siehe Counterparty Risk Management Policy Group, Dominostein-Effekt, Hedge-FondsGefahren, Long-Short-Arbitrage, Mikro-Hedges, Nebenfonds, Restrukturierung, Risikoüberwachung, gegliederte, Rush to the exit, Single-Hedge-Fonds, Switcher. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 211 (neuere Rechtsentwicklung).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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