Anlage-Haftung und Anlagehaftung (liability for an investment)
Die Verantwortlichkeit für eine Anlage mit der Verpflichtung, für allfällige Verluste persönlich einzustehen. – Unbestreitbar ist, dass jederart Investition umso sorgfältiger getätigt wird, je mehr der Verantwortliche für diese Investition haftet. Wie die Wirtschaftsgeschichte eindeutig nachzuweisen vermag, kam es über kurz oder lang (sooner or later) immer dann zu Krisen und Marktzusammenbrüchen, wo diese Grundregel wirtschaftlichen Handelns (fundamental principle governing all economic behaviour) nicht beherzigt wurde, und zwar unabhängig von der jeweiligen Wirtschaftsordnung. – Nach der Finanzkrise ab 2009 wurde auf dem Finanzmarkt durch eine Fülle von Massnahmen (wie vor allem: bezügliche, häufig ins Einzelne gehende Verordnungen, neue Überwachungsgremien) versucht, eine strengere Anlage-Haftung durchzusetzen. – Siehe Abwicklungsmechanismus, einheitlicher, Anreizsystem, Bail-in, Bankenrettung, Banker, Bonus, Eigenkapitalquote, aufsichtsrechtliche, Habsucht, Instituts-Vergütungsverordnung, Mammonismus, Mitarbeiter-Verantwortlichkeit, Moral Hazard, Verlustübernehme, persönliche.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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