Analysten-Aufgabenbeschränkung (restriction of activities relating to an analyst)

Der Einsatz eines Analysten auch in anderen Abteilungen eines Instituts birgt die Gefahr, dass dessen Unabhängigkeit und Neutralität gefährdet wird. Eine solche Gefährdung sieht die Aufsichtsbehörde insonders als gegeben an, wenn ein Analyst auch im Bereich Investment Banking beschäftigt wird, etwa bei Unternehmensfinanzierungen, Emissionen, Ausschreibungen zur Akquirierung eines neuen Geschäftes (Pitches) oder Road Shows. – Siehe Analyst, Emissionsabsprache, Finanzanalyse. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 148 (neue Verhaltensregeln).
Analysten-Beeinflussung (influencing of analysts): Empfehlungen des Managements eines Unternehmens an Analysten (vor allem gelegentlich einer Analysten-Konferenz vermittels der Weitergabe von Insider-Informationen), bestimmte Papiere der Kundschaft anzubieten. – Die auswahlweise Weitergabe bestimmter Informationen an nur einige wenige Analysten durch ein Unternehmen, um dem jeweiligen Analysten einen Informationsvorsprung (information advantage) zu gewähren. – Bei einem Institut die Anweisung der Geschäftsleitung an Analysten, bestimmte Finanzprodukte günstig zu beurteilen, weil dies im Interesse des Hauses liegt. – Siehe Analyst, Emissionsabsprache. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 149 (Konfliktfälle).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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