Analysten-Gehaltsvereinbarung (analyst salary agreement)

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Bei einem Institut muss die Vergütung der Analysten vom Einkommen und allfälligen Prämien anderer Mitarbeiter abgesondert werden, falls Interessenskonflikte zu befürchten sind. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 148 (neue Verhaltensregeln).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Analysten-Gehaltsvereinbarung (analyst salary agreement)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/analysten-gehaltsvereinbarung-analyst-salary-agreement/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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