Scheckverfügungssperre (cheque access block)
Kunden können über einen bei der Bank eingereichten Scheck in der Regel erst nach Ablauf einer gewissen Frist verfügen. Im Inland sind dies bis zu zehn Bankarbeitstage (banking workdays) und bei Schecks, die auf ein ausländisches Institut eingereicht werden, bis zu einem Monat. Auf wiederholte Verbraucherbeschwerden hin erklärte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dies für angemessen. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 219 (Begründung der Verfügungssperre). – Siehe Einzugszeit.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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