Roll-up (so auch im Deutschen gesagt)

Vertragliche Festlegung bei Mezzanin-Kapital, wonach ein bestimmter Anteil der laufenden Verzinsung im vorhinein kapitalisiert wird.
Dem Investor wird diesfalls jedoch der Zins erst im nachhinein, am Ende der Laufzeit ausbezahlt. Solche Zinskapitalisierungs-Klauseln (interest capitalisation clauses) sind weithin regelmässiger Bestandteil entsprechender Verträge. – Siehe Annuität, Balloon, Verzinsung, antizipative.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Roll-up (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/roll-up-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

9 Seitenaufrufe dieser Seite