Roll-up (so auch im Deutschen gesagt)
Vertragliche Festlegung bei Mezzanin-Kapital, wonach ein bestimmter Anteil der laufenden Verzinsung im vorhinein kapitalisiert wird.
Dem Investor wird diesfalls jedoch der Zins erst im nachhinein, am Ende der Laufzeit ausbezahlt. Solche Zinskapitalisierungs-Klauseln (interest capitalisation clauses) sind weithin regelmässiger Bestandteil entsprechender Verträge. – Siehe Annuität, Balloon, Verzinsung, antizipative.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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