Primärsaldo (primary balance)

Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter das öffentliche Finanzierungssaldo (government net lending/borrowing) eines Staates abzüglich der Zinszahlungen. – Siehe Staatsschulden, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Steuerwettbewerb, Tragfähigkeitslücke, Verfassungsartikel eins, Verschuldungsquote, öffentliche, Wagner’sche Gesetz. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom März 2011, S. 104 ff. (Erläuterungen; Berechnungen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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