Primärsaldo (primary balance)

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Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter das öffentliche Finanzierungssaldo (government net lending/borrowing) eines Staates abzüglich der Zinszahlungen. – Siehe Staatsschulden, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Steuerwettbewerb, Tragfähigkeitslücke, Verfassungsartikel eins, Verschuldungsquote, öffentliche, Wagner’sche Gesetz. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom März 2011, S. 104 ff. (Erläuterungen; Berechnungen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Primärsaldo (primary balance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/primarsaldo-primary-balance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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