Nachweismakelei (detection brokerage)

Die Empfehlung an Anleger, bestimmte Finanzinstrumente zu erwerben und Benennung eines Verkäufers. Diese Dienstleistung gilt als eine Unterart der Anlage-Vermittlung und bedarf der Erlaubnis. – Siehe Anlageberatung, Beratung, Honorarberater, Marktmissbrauchs-Richtlinie, Mitarbeiter-Register. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 199 f. (strittige Rechtsfragen).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar