Mitarbeiterleitsätze (rules of conduct)

Verhaltensregeln für das Personal einer Bank. Sie sollen verhindern, dass – Mitarbeiter ihre Stellung (Insiderwissen) unrechtmässig für eigene Geschäftsinteressen nutzen sowie – gegen die Interessen ihrer Institute und – deren Kunden verstossen. – Von den Aufsichtsbehörden in Deutschland erstmals 1993 erlassen wurden entsprechende Leitsätze zeither nach und nach verfeinert und in genaue Richtlinien gefasst; deren Einhaltung wird eingehend überwacht. – Siehe Abschottung, Banker-Stammtisch, Behavioural Branding, Beobachtungsliste, Chinese Wall, Compliance, Corporate Governance, Insider, Insider-Meldepflicht, Kerviel-Skandal, Kundenberatung, Management Buyout, Need-to-know-Prinzip, Nominee, One-Bank-Delivery, Organkredite, System Securities Watch Application (SWAP), Verhaltenskodex, Wall Crossing, Wohlverhaltensregeln.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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