Mitarbeiterleitsätze (rules of conduct)

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Verhaltensregeln für das Personal einer Bank. Sie sollen verhindern, dass – Mitarbeiter ihre Stellung (Insiderwissen) unrechtmässig für eigene Geschäftsinteressen nutzen sowie – gegen die Interessen ihrer Institute und – deren Kunden verstossen. – Von den Aufsichtsbehörden in Deutschland erstmals 1993 erlassen wurden entsprechende Leitsätze zeither nach und nach verfeinert und in genaue Richtlinien gefasst; deren Einhaltung wird eingehend überwacht. – Siehe Abschottung, Banker-Stammtisch, Behavioural Branding, Beobachtungsliste, Chinese Wall, Compliance, Corporate Governance, Insider, Insider-Meldepflicht, Kerviel-Skandal, Kundenberatung, Management Buyout, Need-to-know-Prinzip, Nominee, One-Bank-Delivery, Organkredite, System Securities Watch Application (SWAP), Verhaltenskodex, Wall Crossing, Wohlverhaltensregeln.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Mitarbeiterleitsätze (rules of conduct)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/mitarbeiterleitsatze-rules-of-conduct/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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