Mindestzuteilungs-Quote (minimum allotment ratio)

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Niedrigster Prozentsatz, der zum marginalen Zinssatz zugeteilten Geboten bei Tendergeschäften mit der EZB. Diese kann beschliessen, eine Mindestquote bei den Tendergeschäften einzuführen. – Vgl. den Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Rubrik “Monetärer Statistik” im jeweiligen Monatsbericht der EZB sowie die “Erläuterungen” am Ende des statistischen Teils.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Mindestzuteilungs-Quote (minimum allotment ratio)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/mindestzuteilungs-quote-minimum-allotment-ratio/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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