Mindestzuteilungs-Quote (minimum allotment ratio)

Niedrigster Prozentsatz, der zum marginalen Zinssatz zugeteilten Geboten bei Tendergeschäften mit der EZB. Diese kann beschliessen, eine Mindestquote bei den Tendergeschäften einzuführen. – Vgl. den Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Rubrik “Monetärer Statistik” im jeweiligen Monatsbericht der EZB sowie die “Erläuterungen” am Ende des statistischen Teils.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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