Meistbegünstigungsprinzip
Das Meistbegünstigungsprinzip ist ein Grundsatz der regelbasierten multilateralen Handelsordnung. Danach sollen Handelsvorteile, die ein WTO-Mitglied einem anderen gewährt, grundsätzlich allen Mitgliedern zugutekommen. Das Prinzip dient damit einer offenen und nicht diskriminierenden Behandlung im internationalen Handel. Präferenzzölle aus WTO-kompatiblen Handelsabkommen bilden zulässige Ausnahmen. Der Bericht betont, dass trotz neuer einseitiger Zusatzzölle weiterhin ein großer Teil des Welthandels nach den Regeln des WTO-Rahmens abgewickelt wird.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juli 2026 , 28.07.2026 , PDF-S. 72. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1000490/referenceDoc/0c7ffdf36931c503b9df759a24dbc29e.
Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie mich an: info@ekrah.com

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