Marktpflegebetrag (market management portion)

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Teilbetrag von – meistens durch öffentliche Stellen emittierten – börsennotierten Anleihen, der zum Zweck der Kurspflege erst nach und nach an die Börse geschleust wird. In Deutschland sind solche Operationen anzeigepflichtig und müssen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im einzelnen gemeldet werden. – Siehe Fiscal Agent, Kurspflege, Marktpflege, Rückfluss-Stücke. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 175 (Erlaubtheit).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Marktpflegebetrag (market management portion)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/marktpflegebetrag-market-management-portion/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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