Marktpflegebetrag (market management portion)
Teilbetrag von – meistens durch öffentliche Stellen emittierten – börsennotierten Anleihen, der zum Zweck der Kurspflege erst nach und nach an die Börse geschleust wird. In Deutschland sind solche Operationen anzeigepflichtig und müssen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im einzelnen gemeldet werden. – Siehe Fiscal Agent, Kurspflege, Marktpflege, Rückfluss-Stücke. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 175 (Erlaubtheit).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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