Identitätsprüfungspflicht (identification control instruction)

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In Deutschland aufsichtsrechtliche Pflicht der Wertpapier-Dienstleistungs-Unternehmen, vor Durchführung eines Auftrags die Identität des Auftraggebers zu überprüfen und aufzuzeichnen. Auch Banken müssen bei Kontoeröffnung nach § 25a KWG die Identität des Antragstellers prüfen und dokumentieren. Dies wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch entsprechende Richtlinien in den Einzelheiten vorgeschrieben und überwacht. – Siehe Address Spoofing, Authentifizierungsgebot, Bankauskunft, Beobachtungsvermerk, Geldwäsche, Hawala, Identitätsdiebstahl, Konto, anonymes, Konto-Offenlegung, Kontosperre, Kundendaten-Informationspflicht, Nominee, Zahlungsverkehrsverordnung, Zweitausweis. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 80 f. (“Know Your Customer-Risikomanagement”), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 235 (Identitätsprüfung im Zuge geldwäscherechtlicher Anforderungen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Querschnittsaufgaben”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Identitätsprüfungspflicht (identification control instruction)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/identitatsprufungspflicht-identification-control-instruction/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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