Identitätsprüfungspflicht (identification control instruction)
In Deutschland aufsichtsrechtliche Pflicht der Wertpapier-Dienstleistungs-Unternehmen, vor Durchführung eines Auftrags die Identität des Auftraggebers zu überprüfen und aufzuzeichnen. Auch Banken müssen bei Kontoeröffnung nach § 25a KWG die Identität des Antragstellers prüfen und dokumentieren. Dies wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch entsprechende Richtlinien in den Einzelheiten vorgeschrieben und überwacht. – Siehe Address Spoofing, Authentifizierungsgebot, Bankauskunft, Beobachtungsvermerk, Geldwäsche, Hawala, Identitätsdiebstahl, Konto, anonymes, Konto-Offenlegung, Kontosperre, Kundendaten-Informationspflicht, Nominee, Zahlungsverkehrsverordnung, Zweitausweis. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 80 f. (“Know Your Customer-Risikomanagement”), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 235 (Identitätsprüfung im Zuge geldwäscherechtlicher Anforderungen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Querschnittsaufgaben”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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