Gewerbeimmobilie

Als Gewerbeimmobilien beziehungsweise Immobilien zu Nichtwohnzwecken gelten nach der im Bericht zitierten Abgrenzung Immobilien, die ihre Eigentümer zur Ausübung ihres Geschäfts, ihres Geschäftsgegenstands oder ihrer Tätigkeit nutzen. Dazu können neben Büro- und Einzelhandelsflächen etwa Industrie- und Logistikgebäude, Hotels und Gastronomieflächen gehören. Der neue deutsche Gewerbeimmobilienpreisindex erfasst wegen der verfügbaren Fallzahlen allerdings nur Büro, Einzelhandel und Mehrfamilienhäuser im Eigentum von Unternehmen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Mai 2026 , 21.05.2026 , PDF-S. 112. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/994554/referenceDoc/1848f70c0a75eca85670941b7b2518f9.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gewerbeimmobilie“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gewerbeimmobilie/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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