Fristentransformation (term transformation)

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Bei einer Bank der Ausgleich von Einlagen der Kundschaft mit kürzeren Rückzahlungsfristen einerseits mit den vergebenen Darlehn zu längeren Laufzeiten andererseits. Der Beitrag eines Einzelgeschäftes zur Fristentransformation wird als oft als Strukturbeitrag (structure contribution) bezeichnet. Das Fristentransformations-Ergebnis einer Bank ist die Summe der Strukturbeiträge. Im Jahr 2010 waren zwanzig Prozent der Zinserträge (interest receivable) aller deutscher Banken der Fristentransformation zuzurechnen. – Wenn jedoch die Einlagen und die Darlehn, die wichtigsten Passiva und Aktiva der Bankbilanz, ähnlich lange Laufzeiten haben, dann gibt es die Fristentransformation nicht mehr. Ein Anstieg der Geldmenge selbst von mehr als zehn Prozent wäre inflationsneutral, wenn die durchschnittliche Laufzeit der Passiva nicht zunimmt. Seit etwa 2005 wurde dieser Zusammenhang ausgiebig erörtert. – Siehe Depositen, Fristenkongruenz, Immobilienfonds, offener, Inflation, Intermediation, Kernaufgabe, bankliche, Kreditverbot, Liquiditätsmanagement, Sparbriefe, Verbriefung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Fristentransformation (term transformation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fristentransformation-term-transformation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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