Finanzarchitektur (financial architecture)

Das innert eines Staates zwischen den einzelnen Körperschaften (Bund, Länder [Kantone], Gemeinden) verfassungsrechtlich abgestimmte Gefüge (constitutional posed system) monetärer Beziehungen; die EinnahmeAusgabewirtschaft der öffentlichen Stellen und den sich daraus ergebenden Wechselbeziehungen. – Die durchdachte, planmässige und von internationalen Organisationen wie dem IWF kontrollierte weltweite Vernetzung des Finanzsektors aller Nationen: ein Fernziel, das in vielen Plänen umrissen und entworfen wird. – Bisher nicht marktgängige Finanzprodukte und Finanzinstrumente – und hier besonders Derivate – entwerfen, ausarbeiten und als Neuerung in den Finanzmarkt einführen. – Siehe Anlage, innovative, Derivategeschäfte-Clearingpflicht, Derivategeschäfte-Meldepflicht, Fachbankensystem, Finanzalchemie, Finanzsystem, multilaterales, Finanztheorie, Kreïrung.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar