Europäischer Währungsfonds, ELF (European Monetary Fund, ELF)
Angesichts der vor allem auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise bei EU-Mitgliedsländern aufgetretenen Schwierigkeiten – Island als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums musste vom Staatsbankrott durch den Internationalen Währungsfonds gerettet werden; Griechenland war im Frühjahr 2010 nur mit Hilfe der Mitglieder des Eurogebiets und des Internationalen Währungsfonds vor dem Staatsbankrott zu retten – schlug man vor, eine dem Internationalen Währungsfonds ähnliche Instanz für Europa zu errichten, und zwar zunächst vielleicht einmal erst für die Eurozone, dann auch für die EU gesamthaft. – Der Vorteil wird darin gesehen, dass – anders als die EU-Kommission – der ELF ernsthaft mit finanziellen Sanktionen drohen (could impose financial sanctions) und so überfällige Strukturreformen (overdue structural reforms) bei Problemmitgliedern erzwingen könnte. Der Internationale Währungsfonds zog bisher immer seine finanziellen Hilfen ohne Rücksicht auf Verluste (regardless of the consequences) zurück, wenn Regierungen vorgeschriebene Wirtschaftsreformen verweigerten. Ähnlich schonungslos sollte auch der ELF vorgehen können. Die EU würde sich mit dem ELF klare Spielregeln für das Management einer Krise geben. An den Finanzmärkten wüsste jeder, was zu erwarten ist. Damit könnte man sich vor spekulativen Angriffe bei weitem besser schützen als mit hastig zusammengestellten Hilfspakten für Krisenstaaten. – Auf der anderen Seite aber legt der EU-Vertrag unmissverständlich fest, dass jedes Land für seine Schulden selbst haftet. Für Schuldnerstaaten ist vertraglich ein Defizitverfahren (excessive deficit procedure) vorgesehen, das es streng auszuführen gilt. Der EWU wird von Kritikern als verkappter Start eines europäischen Finanzausgleichs (inter-European fiscal equalisation scheme) gesehen. Das käme sehr teuer, weil so falsche Anreize gesetzt werden, und die Defizitstaaten im Vertrauen auf Hilfe der Gemeinschaft ihr Verhalten kaum ändern würden (Moral-Hazard-Problem).. Denn sie könnten darauf bauen, dass es einen Geldpool gäbe, bei dem sie sich in Schwierigkeiten bedienen können. Letztlich hätten dann die Steuerzahler in Ländern mit Haushaltsdisziplin dafür einzustehen, wenn andere Völker über ihre Verhältnisse leben. Das könnte neben ökonomischen Schäden auch verheerende Folgen (devastating effects) für die Zustimmung zur EU in der Bevölkerung haben (“Europa – so nicht!”); zumal dann, wenn das Bailout eine Frage des politischen Erpressungsvermögens (potential of national blackmailing) und der Gewaltbereitschaft der Strasse (Aufmärsche, Krawalle und Generalstreiks im hochverschuldeten Griechenland 2010 gaben einen Vorgeschmack) wird. – Es bedarf also ersichtlich keiner neuen Behörde, sondern einer genauen Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Denn sonst ist die Gefahr zu gross, dass für Schuldenländer in der Eurozone alle Dämme brechen. Zudem wäre verfassungsrechtlich der EWF ein weiterer Verschiebebahnhof, auf dem die Exekutive ohne Kontrolle durch die Legislative die Weichen stellen kann. Dass gar noch die von der Deutschen Bundesbank verwalteten deutschen Goldreserven in einen EWF eingebracht werden sollten, deutet unmissverständlich auf eine gemeinsame Lastenverteilung hin, die im EU-Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde. – Viele sehen freilich in der Gründung des Europäischen Stabilitätsmechanismus den Europäischen Währungsfonds im wesentlichen bereits eingerichtet. – Siehe Angst, perverse, Aufkäufe, zentralbankliche, Bail-out, Blame game, ClubMed, DefizitFinanzierungsverbot, Euro-Anleihen, gemeinsame, Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, Europäische Währungsunion, Grundfehler, EZB-Sündenfall, Goldreserven, deutsche, Griechenland-Krise, Gruppendruck, Hellenoschwärmerei, Islandbanken-Falle, Letztsicherungsvorkehrung, Lohnpolitik, koordinierte, Moral Hazard, Politikklammer, Politikverzug, Retterei, Risikoträger, endgültiger, Rückkopplungs-Mechanismus, Schattenstaat, Siebenprozent-Grenze, Solidarität, finanzielle, Sperrkonto, Staatsverschuldung, Wirkungen, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Transferunion, Umverteilung, zentralbankbewirkte, Vermögensabgabe, Verschuldungsanreiz, Vertragstreue, Wachstum-Schulden-Tatsache, geschichtliche, Wirtschaftsregierung, europäische, Zombiebank, Zwangsenteignung.. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom November 2010, S. 11 f. (Krisenbewältigungs-Mechanismen müssen sich auf glaubwürdige Konsolidierungsanstrengungen in Schuldnerstaaten stützen), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2013, S. 71 ff. (neue Entscheidungen zu Defizitverfahren).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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