Emittent (issuer)

Entität, die aus der Begebung eines Wertpapiers oder eines anderen Finanzinstruments verpflichtet ist. – Eine Geldkarten ausgebende Bank, auch Ausgeber und Issuer genannt. – Rechtliche Einheit, die in einem Währungsgebiet Geld in Umlauf gibt; in der Regel der Staat oder die Zentralbank. – Siehe Finanzbericht, Inlandsemittent, Jahresfinanzbericht. – Vgl. wegen allfälliger Interessenkonflikte bei der Begebung von Wertpapieren Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 125 f., Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 148 (Institute müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter keine Absprachen mit dem Emittenten treffen, die eine günstige Anlage-Empfehlung in Aussicht stellen), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 151 (BaFin-Leitdaden für Emittenten neu aufgelegt).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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