Einlagesicherung, europäische (Single European protection scheme)

Die Absicht, zunächst im Eurogebiet und später auch in der EU gesamthaft einen Fonds zu errichten, in den die Einlagensicherungssysteme der Mitgliedsländer ihr Kapital einbringen. Indessen bedeutet gemeinsame Einlagensicherung zwangsläufig gemeinsame Haftung. Gemeinsame europäische Haftung verlangt aber nach einer gemeinsamen europäischen Kontrolle. Es bedürfte mit anderen Worten einer eigenen Behörde, die aufgrund einer Missbrauch ausschliessenden Satzung das Fondskapital verwaltet. – Fortschritte sind zunächst bei der Rechtsangleichung der nationalen Sicherungssysteme zu erwarten. Die EU-
Einlagensicherungsrichtlinie (Deposit Guarantee Directive 94/19/EC) wird in nächster Zeit neu erarbeitet und ist dann in nationales Recht umzusetzen. – Siehe Feuerwehrfons, Moral Hazard. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 46 (Einlagesicherungs-Richtlinie der EU).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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