Aufwertung (revaluation)
Die – behördliche Neufestsetzung des Vergleichswerts einer Währung – nach oben – in Bezug auf einen zugrunde gelegten Masstab, wie etwa Gold, USD, Sonderziehungsrecht oder einen Währungskorb. – Dies bietet sich immer dann an, wenn der Wechselkurs einer Währung über längere Zeit hinweg und erwartungsgemäss auch in Zukunft über dem bis anhin festgelegten Austauschverhältnis liegt. – Der Kurs einer Währung steigt infolge zunehmender internationaler Nachfrage für längere Zeit unverhältnismässig stark an; die bezielte Währung verteuert sich. – Siehe Abwertung, Aufwertungsdruck, Parität, Portfolio-Umschichtung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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