Aufwertung (revaluation)

Auch in: EN FR

Die – behördliche Neufestsetzung des Vergleichswerts einer Währung – nach oben – in Bezug auf einen zugrunde gelegten Masstab, wie etwa Gold, USD, Sonderziehungsrecht oder einen Währungskorb. – Dies bietet sich immer dann an, wenn der Wechselkurs einer Währung über längere Zeit hinweg und erwartungsgemäss auch in Zukunft über dem bis anhin festgelegten Austauschverhältnis liegt. – Der Kurs einer Währung steigt infolge zunehmender internationaler Nachfrage für längere Zeit unverhältnismässig stark an; die bezielte Währung verteuert sich. – Siehe Abwertung, Aufwertungsdruck, Parität, Portfolio-Umschichtung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aufwertung (revaluation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aufwertung-revaluation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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