Aufwendungen (expenses, expenditures, disbursements)

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Im weitesten Sinne – und so auch im Steuerrecht – alle Ausgaben bzw. Zahlungen einer Firma, eines Privathaushalts oder einer öffentlichen Stelle, die in einem Zeitraum für bestimmte Vorhaben anfallen. – Die bei einer bestimmten geschäftlichen Besorgung entstandenen Kosten, in alten Dokumenten auch Mühegeld und umgangssprachlich wie auch steuerrechtlich heute oft Auslagen genannt. – Nach IAS – bei Vermögenswerten im Unternehmen die Minderung der wirtschaftlichen Brauchbarkeit in der Berichtsperiode aufgrund von (by reason of) Abnutzung oder Abgang sowie – eine Erhöhung der Schulden, die zu einer Abnahme des Eigenkapitals führt, wobei Ausschüttungen an Anteilseigner (dsitribution to shareholders) nicht in die Berechnung einbezogen werden. – Siehe Aufwand, Ausgaben, Fahrgeld, Unkosten, Verlust, Vermögen, Vermögenswert, Verzehrgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aufwendungen (expenses, expenditures, disbursements)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aufwendungen-expenses-expenditures-disbursements/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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