Anteilschein (share)

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Aktie als dem Besitztitel über einen bestimmten Nennbetrag am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. – Wertpapierurkunde über die Mitteilhabe am Vermögen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, in der Praxis oft auch Investmentanteil oder Investmentzertifikat (investment fund unit, US: investment fund certificate und kurz oft share; vor allem bei Publikumsfonds) genannt. – Andere Bezeichnung für Zwischenschein. – Siehe Anteilsrecht, Investmentanteil, Namensanteil.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Anteilschein (share)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/anteilschein-share/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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