Anteilschein (share)

Aktie als dem Besitztitel über einen bestimmten Nennbetrag am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. – Wertpapierurkunde über die Mitteilhabe am Vermögen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, in der Praxis oft auch Investmentanteil oder Investmentzertifikat (investment fund unit, US: investment fund certificate und kurz oft share; vor allem bei Publikumsfonds) genannt. – Andere Bezeichnung für Zwischenschein. – Siehe Anteilsrecht, Investmentanteil, Namensanteil.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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