Elterngeld (parents money)
Zahlung des Staates an Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen (Auszeit; time-out), um das Kind zu betreuen. – Gebühren für die Benutzung von Kindergärten und Tageseinrichtungen nach dem Kindergartengesetz (parents’ contributions; Elternbeiträge). Diese können so bemessen werden, dass der wirtschaftlichen Belastung sowie der Zahl der Kinder in der Familie angemessen Rechnung getragen wird (§ 19 Kommunalabgabenordnung). – Siehe Biergeld, Erziehungsgeld, Kindergeld.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
