Definitiver Kauf bzw. Verkauf (outright transaction [Betonung bei adverbiellem Gebrauch von outright = auf der ersten Silbe, sonst liegt der Akzent auf der zweiten Silbe])
Bei der EZB eine Transaktion, bei der die Zentralbank Vermögenswerte am Markt per Kasse oder Termin endgültig kauft oder verkauft. – Siehe Abwicklungsbestätigung, Closing, Buchgewinn, Finalität, Mistrade, Übertragung, endgültige.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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