Darlehnforderungs-Verkauf (loan factoring)

Banken als Darlehnsgeber können nach deutschem Recht grundsätzlich ihre Forderungen verkaufen. Auch aufsichtsrechtlich ist gegen eine Veräusserung der Forderungen nichts einzuwenden. – Siehe Kredit, nichtabtretbarer, Verbriefung. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 195 (Beschwerden gegen entsprechende Transaktionen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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