Zwischenverwahrung (intermediate custody)

Eine Bank lässt ausländische Wertpapiere ihrer Kunden aus Kostengründen (for legal reasons, and ultimately for cost reasons) häufig im Heimatland des jeweiligen Ausstellers deponieren. Aufsichtsrechtlich muss diesfalls gewährleistet bleiben, dass der Bankkunde seine Interessen wahrnehmen kann, etwa den Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke. – Siehe Aberdepot, Dematerialisierung, Depot, Depotgesetz, Escrow, Verwahrstelle Verwahrungsrisiko, Wertpapier-
Nebendienstleistungen. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 f.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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