Zwischenfinanzierung (bridgeover finance)
Die Gewährung eines Darlehns durch eine Bank – bis zur Auszahlung des beantragten langfristigen Kredits, – bis zur Einwerbung von Eigenkapital, etwa durch Emission von Aktien oder Aufnahme von Gesellschaftern oder – bis zu einer sicher zu erwartenden Zahlung, wie etwa durch eine Versicherung oder durch eine staatlich verbürgtes Exportgeschäft. – Siehe Exportkredit-Garantie.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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