Zwischenfinanzierung (bridgeover finance)

Auch in: FR

Die Gewährung eines Darlehns durch eine Bank – bis zur Auszahlung des beantragten langfristigen Kredits, – bis zur Einwerbung von Eigenkapital, etwa durch Emission von Aktien oder Aufnahme von Gesellschaftern oder – bis zu einer sicher zu erwartenden Zahlung, wie etwa durch eine Versicherung oder durch eine staatlich verbürgtes Exportgeschäft. – Siehe Exportkredit-Garantie.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

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Gewichtete Kapitalkosten (WACC)

\[WACC=\frac{E}{D+E}r_E+\frac{D}{D+E}r_D(1-s)\]

Eigen- und Fremdkapitalkosten zu einem Unternehmenszinssatz zusammenführen.

Variablen: E Eigenkapital; D Fremdkapital; rE Eigenkapitalkosten; rD Fremdkapitalkosten; s Steuersatz.

Anwendung: Als Diskontierungszinssatz für Unternehmens- und Investitionsbewertungen.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zwischenfinanzierung (bridgeover finance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zwischenfinanzierung-bridgeover-finance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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