Sperrkonto (blocked account, frozen account)

Guthaben bei einer Bank, über das vertraglich innert einer bestimmten Zeit grundsätzlich nicht frei verfügt werden darf, sprich: keine Abhebungen möglich sind: Festgeld. – Guthaben bei einer Bank, über das erst nach Eintritt einer vereinbarten Bedingung frei bestimmt werden kann, beispielsweise nach Volljährigkeit. – Während der Devisenzwangswirtschaft in Deutschland 1931 eingerichtete Konten für Gebietsfremde, die deutsche Titel in Besitz hatten, fortan aber die Erträge nicht mehr in ihre heimische Währung umgetauscht bekamen. Überwiesen wurden die Zahlungen in Sperrmark (blocked mark), die grundsätzlich lediglich in Deutschland ausgegeben werden konnte. – Durch Verfügung des Staates, eines Gerichts oder einer Aufsichtsbehörde veranlasstes Einfrieren (blocking) einer Bankverbindung; im besonderen auch – ab 1938 in Deutschland aus dem (Zwangs)Verkauf des Eigentums jüdischer Mitbürger erlöste Beträge, die auf entsprechenden Konten einzuzahlen waren; Zugriff hatten bestimmte Dienststellen des Staates; – nach 1945 Organisationen, Amtswaltern und teilweise auch nur gewöhnlichen Mitgliedern der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei bzw. deren Gliederungen weggenommenes Geld, in aller Regel unabhängig von der Höhe der Einlagen. – In Zusammenhang mit den Finanzhilfen im Zuge des Europäischen Stabilisierungsmechanismus und der Griechenland-Krise von der deutschen Bundesregierung eingebrachter Vorschlag, Hilfen der Mitglieder der Eurozone für in Not geratene Mitglieder auf ein von der EU verwaltetes Sonderkonto zu überweisen, aus dem die aufgelaufenen Schulden getilgt werden. Das soll sicherstellen, dass die Finanzhilfen nicht für andere Zwecke, wie etwa für Luxuskonsum, verwendet werden. Man folgerte, dass auch ein Spielsüchtiger (gambling addict) oder ein Drogenabhängiger (drug hype) ihm zugewiesenes Geld zu seiner Heilung kaum für den eigentlichen Zweck verausgaben könne. Eigenartigerweise wurde dies von den sozialdemokratischen und grünen Politikern in Europa nachdrücklich abgelehnt. – Siehe Festkonto, Sperrfrist, Vermögen, gesperrtes, Vorfälligkeits-Entschädigung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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