Sperrlisten (restricted lists)

Im Verfolg der Compliance ein Verfahren, bei dem alle Geschäfte in bestimmten Wertpapieren verboten werden; es sei denn, diese beruhen ausschliesslich auf einer eindeutigen, dokumentierten Kundenweisung. Von den Aufsichtsbehörden ist dies empfohlen und teilweise sogar vorgeschrieben. – Veröffentlichtes Verzeichnis gestohlener und auf andere Weise abhanden gekommener Wertpapiere, um vor deren Kauf zu warnen. – Siehe Beobachtungsliste, Handelsüberwachungsstelle, InsiderMeldepflicht, Insider-Transaktionen, Insider-Überwachung, Nominee, System Securities Watch Application (SWAP), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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