Sperrlisten (restricted lists)

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Im Verfolg der Compliance ein Verfahren, bei dem alle Geschäfte in bestimmten Wertpapieren verboten werden; es sei denn, diese beruhen ausschliesslich auf einer eindeutigen, dokumentierten Kundenweisung. Von den Aufsichtsbehörden ist dies empfohlen und teilweise sogar vorgeschrieben. – Veröffentlichtes Verzeichnis gestohlener und auf andere Weise abhanden gekommener Wertpapiere, um vor deren Kauf zu warnen. – Siehe Beobachtungsliste, Handelsüberwachungsstelle, InsiderMeldepflicht, Insider-Transaktionen, Insider-Überwachung, Nominee, System Securities Watch Application (SWAP), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Sperrlisten (restricted lists)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/sperrlisten-restricted-lists/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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