Saysches Gesetz (Say’s law)

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Nach dem französischen Ökonomen Jean-Baptiste Say (1767–1832) benanntes Theorem. Danach schafft sich jedes Angebot seine Nachfrage selbst (supply creates its own demand); es stellt sich also immer ein Marktgleichgewicht ein. – Die volkswirtschaftliche Literatur ist reich an Erörterungen über die stillschweigenden Voraussetzungen (implied conditions) dieses Lehrsatzes. Heute besteht weithin Einigkeit darüber, dass das Saysche Gesetz nur in einem besonderen Fall gültig ist, nämlich dann, sich wenn die getätigten Investitionen mit den Ersparnissen bei ausgelastetem Produktionspotential decken.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Saysches Gesetz (Say’s law)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/saysches-gesetz-says-law/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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