Saysches Gesetz (Say’s law)

Nach dem französischen Ökonomen Jean-Baptiste Say (1767–1832) benanntes Theorem. Danach schafft sich jedes Angebot seine Nachfrage selbst (supply creates its own demand); es stellt sich also immer ein Marktgleichgewicht ein. – Die volkswirtschaftliche Literatur ist reich an Erörterungen über die stillschweigenden Voraussetzungen (implied conditions) dieses Lehrsatzes. Heute besteht weithin Einigkeit darüber, dass das Saysche Gesetz nur in einem besonderen Fall gültig ist, nämlich dann, sich wenn die getätigten Investitionen mit den Ersparnissen bei ausgelastetem Produktionspotential decken.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar