Sachverhaltsgestaltung (styling of facts)
Beschönigende, verharmlosende Benennung für alle Kunstgriffe und Winkelzüge, mit denen eine Bilanz so gestaltet wird (cooked up), dass sie einem gewünschten Ergebnis dient. – Im Grunde wird dabei immer – ein Gewinn verborgen, etwa gegenüber dem Finanzamt oder einer Subventionen gewährenden Behörde, oder – ein Verlust verschleiert, beispielsweise gegenüber der kreditgewährenden Bank. – Wie die Erfahrung gelehrt hat (as past experience has shown), waren leider sogar auf die Bilanzanalyse (interpretation of financial statements) einer bestimmten Branche ausgerichtete Wirtschaftsprüfer in vielen Fällen nicht in der Lage, entsprechende Sachverhaltsgestaltung zu durchschauen. Offenbar schienen die Wirtschaftsprüfer dazu umso weniger fähig, je mehr mathematisch-statistische Verfahren zur Anwendung kamen, wie etwa Diskriminanz-Analyse oder logistische Regression). – Siehe Angaben, verschleierte, Ausserbilanzgeschäft, Bilanzkosmetik, Börsenbetrug, Buchführung, kreative, Buchführung, manipulative, Corporate Governance, Enforcement, Finanzbericht, Finanzmathematik, Informations-Überladung, Intra Quarter Ballooning, Kristallisation, Managementbezüge, missbräuchliche, Rosinenpickerei, Stetigkeit, Substance-over-Form-Grundsatz, Verlusttarnung, Verständlichkeit.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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