Rücktausch-Verpflichtung (repayment requirement)
Inhaber von E-Geld können dessen Rücktausch zum Nennwert bar oder durch Überweisung verlangen, wenn der Rücktauschbetrag 10 EUR überschreitet; siehe § 22a KWG. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 21 f.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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