Richtigbefinden (correctness)

In der älteren Literatur als Hauptwort oft gebraucht in der Bedeutung von Anerkennung, Bestätigung, Beglaubigung einer unterbreiteten Abrechnung allgemein und des von einer Bank vorgelegten Kontoauszugs (bank statement) im besonderen. – Siehe Rechnungsablage.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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