Repräsentationsproblem (problem of representation)
In Bezug auf die EZB der Umstand, dass Deutschland zwar siebenundzwanzig Prozent des Grundkapitals (capital subscribed) der Zentralbank bereitstellt, aber das gleiche Stimmengewicht (votes weight) hat wie etwa das Mitglied Malta, das lediglich 0,4 Prozent einbezahlt hat. – Solange der EZBRat mit der gemeinsamen Geldpolitik im Euroraum befasst ist, dürfte der Grundsatz: “Onemember-one-vote” angemessen sein. Wenn indessen die EZB Mitglieder wie Griechenland, Italien oder Spanien durch Mehrheitsbeschluss im EZB-Rat mit Aufkäufen von Staatsanleihen dient, dann kann und darf diese Regel nicht mehr gelten. Denn Deutschland trägt immerhin 27 Prozent des Risikos solcher Transaktionen und Malta nur 0,4 Prozent. Dieser Umstand reizt zwangsläufig zu einem Moral-Hazard-Spiel. In Kenntnis der Tatsache, dass letztlich Deutschland Europayer ist, wird die Südfront die EZB dazu ausnutzen, Staatsfinanzen in den jeweiligen Heimatländern zu finanzieren. – Siehe BecketEffekt, Demokratie-Defizit, Ein-Stimmen-Prinzip, EZB-Protokolle, Veröffentlichung, EZBRat, Europäische Währungsunion, Grundfehler, EZB-Sündenfall, Geldkuh, Handlungsbereitschaft, Hegemon, milder, Retterei, Rotationsprinzip, Sitzordnungsstreit, Südfront, Transfer, verschleierter.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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