Referenzzinssatz (reference [interest] rate, benchmark [interest] rate)
Allgemein ein Zinssatz, auf den sich eine grosse Zahl von Geschäften bezieht, wie etwa der LIBOR. Eine solche Massgrösse muss verschiedene Bedingungen erfüllen, wie vor allem – Transparenz: das Verfahren für die Festlegung des Zinssatzes muss hinreichend offen und durchsichtig sein, – Verlässlichkeit: der Zinssatz sollte hinsichtlich unlauterer Beeinflussung jeder Art gefeit, also gegenüber Marktmanipulation gesichert sein, – Repräsentanz: der Zinssatz muss für den zu messenden Markt massgeblich und aussagekräftig sein, also das Marktgeschehen genau abbilden, – Verwendbarkeit: der Zinssatz sollte täglich verfügbar, einfach zu berechnen und von hoher Volatilität frei sein. – Zinssatz, auf den sich bei einem Darlehn beide Parteien grundsätzlich einigen. In vielen Verträgen wird jedoch eine periodische Anpassung dieses Zinssatzes vereinbart, und zwar anhand eines bestimmten Satzes, etwa den EURIBOR. Damit wird eine marktgerechte Verzinsung erreicht. – Siehe Langfristkultur, Rollover-Kredit, TIBOR, Zinsänderung, Zinsbindung, Zinsswap. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2013, S. 77 ff. (sehr ausführliche Darstellung des Wesens und der Bedeutung der Referenzzinssätze; Übersichten; Literaturhinweise), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 79 (aufsichtliche Massnahmen zur Überwachung der Referenzzinssätze).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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