Quatembergeld auch Quartalgeld (quarterly payment)

Alte Bezeichnung für jederart vierteljährliche Besoldung, früher insbesondere für Pfarrer, Glöckner, Küster und Hebammen. – Ehemals die von einem Bergwerks-Betreiber an die Bergbehörde für die Abbaurechte (mining rights) zu zahlende vierteljährlich fällig werdende Gebühr (repayable in quarterly fee). – Im deutschen Gesundheitssystem (German health care system) teilweise eine vierteljährlich zu zahlender besonderer Beitrag in die Krankenkasse. – Siehe Ablassgeld, Annaten, Beichtgeld, Dispensationsgeld, Kathedralgeld, Kerzengeld, Kirchgeld, Marktgeld, Opfergeld, Palliengeld, Peterspfennig.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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