Praxis (praxis)

Auch im Finanzbereich sehr häufig benutztes Wort in der Bedeutung – Handeln nach sachbezogenen Grundsätzen und der Tätigkeit zugrundeliegendem fachkundigem Wissen (theoretischer Unterbau; theoretical grounding, scientific basis). – Die Gesamtheit der Kenntnisse und Erfahrungen, die aus beruflicher Verrichtung im Finanzbereich gewonnen wurden. – Das eingespielte Verhalten und übliche Vorgehen, die durchgängige Verfahrensweise bei Entscheidungen in besonderen Fällen, wie etwa bei Kundenreklamationen oder beim Verdacht der Geldwäsche, und in diesem Sinne in der Regel bei Verlautbarungen der Aufsichtsbehörde gemeint; dann auch häufig Praktik (practice: customary established and general accepted way to make a decision) genannt. – Alle im Finanzsektor tätigen Personen, sämtliche Finanzgeschäfte ausübenden fachkundigen Mitarbeiter als Berufsgruppe, und in dieser Bedeutung besonders auf deren Einstellungen und Meinungen gegenüber Ansinnen der Politik, Vorgaben (performance targets) der Aufsichtsbehörde oder Belehrungen besserwisserischer Professoren bezogen. – Siehe Bankgewerbe, Banking, Poltergeist, Theoretiker.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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