Portaldienst (aggregator)
Auf Finanzmärkten ein Internetprovider, der das gleichartige Angebot verschiedener Finanzdienstleister übersichtlich geordnet zusammenfasst und es damit ermöglicht, auf Tastendruck eine verbesserte Markttransparenz zu gewinnen (a provider who gathers and displays Web-content such as offers to buy or to sell, quotations, market prices or exchange rates from multiple websites to a single location). – Die Aufsichtsbehörden prüften in letzter Zeit verstärkt, ob bei solchen Angeboten erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen erbracht werden. In Deutschland ist die erlaubnispflichtige Anlage-Vermittlung schon dann erfüllt, wenn neben der Informationsbeschaffung über Finanzinstrumente der Anbieter genannt wird, und wenn über eine Weiterleitung die Verbindung mit ihm erfolgt. – Siehe Anlage-Vermittlung, Flash Crash, Handelssystem, alternatives, Peer-to-Peer Lending, Phishing.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
