Peter-Regel (Peter principle)

Eine durch lange Beobachtung gewonnene Einsicht in ein regelmässig ablaufendes Geschehen (empirical law; empirisches Gesetz). In einem abgestuften, hierarchisch gegliedertem Sozialgebilde wie in einer Bank herrscht die Tendenz vor, dass ein Mitarbeiter bis zu seiner Stufe der Unfähigkeit aufsteigt. Denn – wer in seinem Arbeitsbereich Überdurchschnittliches leistet, der fällt auf, und – er wird in der Regel nach oben befördert. Das – geschieht nun freilich so lange, bis er schlussendlich eine Stellung erreicht hat, – für deren Aufgabenbereich (field of activity) er weder das nötige Sachwissen noch die erforderliche Erfahrung mitbringt. – Er verliert deswegen leicht den Überblick und fällt für das Unternehmen kostspielige Entscheidungen. Da sich dies insbesondere bei einer Bank verheerend auf die Einleger auswirken könnte, bedarf es auch aus diesem Grunde einer Aufsichtsbehörde. – Die Peter-Regel gilt aber nicht auch für die höheren Positionen bei staatlichen Behörden und bei der Zentralbank! Denn dort ist für den Aufstieg bzw. Einstieg in die Spitze ja gewöhnlich die Mitgliedschaft in einer politischen Partei massgebend. – Siehe Allrounder, Behauptung-Strategie, High Flyer, High Potential, Hot Spot, Infighting, Intangibels, Job-Hopper, Lemons-Problem, Low Performer, Risiko, personelles, Senkrechtstarter, Underperformer, Verdienst.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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