Pekulium (peculium)
Früher das selbsterworbene Vermögen eines auch minderjährigen Sohnes, das dieser mit der Zustimmung des Vaters eigenständig verwalten durfte. – Ein Fonds für persönliche Zwecke (a special fund for private and personal uses), der wichtigen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt wird. – Summe, die einem entlassenen Strafgefangenen als Hilfe zur Wiedereingliederung ausbezahlt wird (amount which off paid off a convict). – Siehe Eigengeld, Hausgeld, Überbrückungsgeld, Übergangsgeld, Taschengeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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