Option(svertrag) (option [contract])
Ein Finanzderivat als bedingtes Termingeschäft, nämlich ein Vertrag, der – für den Käufer (buyer; Inhaber) das Recht, nicht jedoch auch die Verpflichtung enthält, – entweder an oder bis zu einem bezeichneten Datum (expiration date; Verfalltag), – eine bestimmte Menge eines genau bezeichneten Basiswertes (underlying asset: Finanzprodukt, Ware), – zu einem im voraus festgelegten Basispreis (strike price; Ausübungspreis) – zu kaufen (Kaufoption, Call) oder – zu verkaufen (Verkaufsoption, Put). – Für das Optionsrecht zahlt der Erwerber dem Verkäufer bei Geschäftsabschluss eine bestimmte Summe, die Optionsprämie. Der Verkäufer der Option wird als Stillhalter (option writer) bezeichnet, weil er gleichsam stillhalten, warten muss, bis bzw. ob überhaupt der Käufer sein Recht in Anspruch nimmt oder es verfallen lässt. Die Verkaufsoption ist damit eine Risikoverlagerung auf den Stillhalter. – Nur eine Vertragspartei, nämlich der Käufer, hat das Recht, die Leistung zu verlangen. Falls der Käufer sein Recht ausübt, muss der Verkäufer ungeachtet des gegenwärtigen Marktpreises zum vereinbarten Basispreis seine Verpflichtung erfüllen. Er trägt damit ein unter Umständen hohes Risiko, gegen das er sich grundsätzlich absichern muss. – Als mögliche Basiswerte einer Option kommen in Betracht – Vermögenswerte wie Aktien, Obligationen, Rohstoffe, Waren und Edelmetalle, – Referenzsätze wie Währungen, Zinssätze, Indizes, – Derivate oder – eine beliebige Kombination daraus. – Ein Ankaufsrecht (right to acquire a property) nach § 496 BGB. – Siehe Abandon, Absicherungsverhältnis, Abwicklungsabteilung, Complex Option, Differenzgeschäft, Erfüllung, European Master Agreement, Finanzialisierung, Finanzinstrument, Indexoption, Kreditrisiko, Lieferung, physische, Money-back Warrant, Murabaha, Option, nackte, Optionswert, OTC-Option, Regenbogen-Option, Rohstoff-Terminvertrag, Rollenmischung, bankliche, Salam, Schadensersatzpflicht, Sleepy Warrant, Schreiber, Spreizung, Standardoption, Time-Spread, Tubos, Verfügbarkeitsprämie, Wiedereindeckungs-Risiko, Termingeschäft, Terminspekulant. – Vgl. die Definitionen im Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S. 42.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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