Neubewertungsverfahren (marking-to-market process)

Vergleich einer offenen Position auf dem Terminmarkt mit dem jetzigen Marktkurs. – Offene Terminpositionen werden von den Banken bzw. Börsenmaklern laufend mit dem gegenwärtigen Marktpreis verglichen, um – allfällige Nachusssforderungen bei dem Kunden zu erheben oder – diesem Überschüsse gutzuschreiben. – Die Finanzbehörden wenden dieses Verfahren nach amtsinternen Anweisungen an, um Gewinne oder Verluste des Steuerpflichtigen zu ermitteln. – Siehe Margenausgleich, Mark-to-Market-Ansatz, Nachschuss-Aufforderung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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