Neubewertungsverfahren (marking-to-market process)

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Vergleich einer offenen Position auf dem Terminmarkt mit dem jetzigen Marktkurs. – Offene Terminpositionen werden von den Banken bzw. Börsenmaklern laufend mit dem gegenwärtigen Marktpreis verglichen, um – allfällige Nachusssforderungen bei dem Kunden zu erheben oder – diesem Überschüsse gutzuschreiben. – Die Finanzbehörden wenden dieses Verfahren nach amtsinternen Anweisungen an, um Gewinne oder Verluste des Steuerpflichtigen zu ermitteln. – Siehe Margenausgleich, Mark-to-Market-Ansatz, Nachschuss-Aufforderung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Neubewertungsverfahren (marking-to-market process)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/neubewertungsverfahren-marking-to-market-process/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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